Untersuchung eines Flurneuordnungsverfahrens
am Beispiel der Gemeinde Ardorf

Projekt: (16)

Das Flurneuordnungsgebiet Ardorf liegt etwa 12 km südöstlich der Stadt Esens und gehört seit 1972 zur Einheitsgemeinde Wittmund. Ardorf ist keine geschlossene Siedlung, sondern besteht aus mehreren Ortschaften, die als Haufen-, Reihen- und Streusiedlungen zu unterschiedlichen Zeiten entstanden sind.
Unter einer Flurneuordnung versteht man eine Maßnahme zur Überwindung der Flurzersplitterung durch Umlegung, d. h. die Neuordnung der Besitzverhältnisse und die Schaffung größerer Parzellen zur leichteren Bearbeitung mit Maschinen. Ergänzend wurden in Ardorf' Verfahren zur Dorferneuerung, zum Wegebau und zur Anlage von Biotopen durchgerührt.
Das Flurneuordnungsverfahren Ardorf wurde am 7. September 1978 begonnen und am 20. Juni 1997 feierlich abgeschlossen. Das Beispiel Ardorf bietet sich nicht nur durch seine Nähe zum Schulort Esens an, sondern auch durch den gelungenen Ausgleich zwischen den Notwendigkeiten der Ökonomie und den Erfordernissen der Ökologie. In diesem Zusammenhang werden die Schüler untersuchen, in welchem Maße das landschaftsprägende Wallheckennetz der Gemeinde Ardorf erhalten und restauriert werden konnte. Sie sollen dabei erkennen, dass Wallhecken zwar ihre wirtschaftliche Funktion eingebüßt haben, jedoch wegen ihrer kulturhistorischen Bedeutung für das Landschaftsbild und für den Naturhaushalt in hohem Maße schützenswert sind. Weitere Fragestellungen im Rahmen diese Projektes beziehen sich u. a. auf die geschichtliche Entwicklung der Gemeinde Ardorf, auf die Ausgestaltung von Natur und Landschaft, auf die Landnutzung sowie die Betriebsgrößenstruktur und auf die Ziele der Flurneuordnung in Ardorf.



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